Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Fassung 1 · Stand 13. August 2026
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Prüfverfahren der Initiative Wirtschaftsstandards und für die Nutzung des Siegels „Vorbildlicher Arbeitgeber im Handwerk“.
Anbieter ist:
Initiative Wirtschaftsstandards (IWS) Yasin Cakir Blutenburgstraße 106 80636 München
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
1 · Wer teilnehmen kann
Teilnehmen kann jeder in der Handwerksrolle eingetragene Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; wir können eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2 · Ablauf
- Sie melden Ihren Betrieb über das Anmeldeformular an.
- Sie erhalten einen Link zur Mitarbeiter-Befragung und geben ihn an Ihre Mitarbeiter weiter.
- Die Befragung läuft sieben Tage. Anschließend werten wir aus und prüfen die Eintragung in der Handwerksrolle sowie das Insolvenzregister.
- Sie erhalten das Ergebnis: bestanden oder nicht bestanden, dazu eine Auswertung, welche Kriterien erfüllt sind und welche nicht.
Die Prüfung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Aus der Anmeldung entsteht keine Zahlungspflicht.
3 · Ihre Mitwirkung
Ihre Angaben bei der Anmeldung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Das gilt insbesondere für die Zahl Ihrer Mitarbeiter. Sie bestimmt, wie viele Antworten für ein gültiges Ergebnis erforderlich sind.
Den Link zur Befragung geben Sie an alle Mitarbeiter weiter. Eine Auswahl der Teilnehmer ist unzulässig, ebenso das Beeinflussen der Antworten oder das Ausfüllen durch den Betrieb selbst. Ein Verstoß führt zum Ausschluss vom Verfahren, bei bereits erteiltem Siegel zum Entzug nach Ziffer 8.
Die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter ist freiwillig. Wer nicht teilnimmt, darf daraus keinen Nachteil haben.
4 · Wie viele Antworten nötig sind
Ein Ergebnis ist nur gültig, wenn genügend Mitarbeiter geantwortet haben. Maßgeblich ist die Größe Ihres Betriebs:
| Betriebsgröße | Mindestens |
|---|---|
| 5 bis 10 Mitarbeiter | 3 |
| 11 bis 15 Mitarbeiter | 4 |
| 16 bis 25 Mitarbeiter | 6 |
| 26 bis 50 Mitarbeiter | 10 |
| über 50 Mitarbeiter | 12 |
Bei einer Folgeprüfung genügt die Hälfte dieser Zahl, aufgerundet, mindestens jedoch zwei Antworten (Ziffer 6).
Die für Sie geltende Zahl teilen wir Ihnen vor Beginn der Befragung mit. Wird sie innerhalb von sieben Tagen nicht erreicht, verlängern wir die Frist um weitere sieben Tage. Bleibt sie auch dann unerreicht, melden wir uns bei Ihnen; im Einvernehmen mit Ihnen können wir die Frist erneut verlängern. Erhalten wir keine Rückmeldung, gilt die Prüfung als nicht abgeschlossen. Eine erneute Prüfung ist jederzeit ohne Kosten möglich.
Ausgewertet wird nach Ablauf der Frist, nicht beim Erreichen der Mindestzahl. Antworten, die nach Fristablauf eingehen, fließen nicht mehr in das Ergebnis ein.
5 · Ergebnis und Vertraulichkeit
Das Ergebnis erhalten ausschließlich Sie. Bestehen Sie nicht, erfährt das niemand sonst: Es wird nicht veröffentlicht und nicht an Dritte gegeben. Eine öffentliche Prüfseite bekommen nur ausgezeichnete Betriebe.
Sie erfahren nicht, was einzelne Mitarbeiter geantwortet haben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Bestehen Sie nicht, können Sie die Prüfung nach drei Monaten kostenlos wiederholen.
6 · Die Siegel-Lizenz
Haben Sie bestanden, können Sie die Siegel-Lizenz erwerben. Sie kostet 950 € zzgl. MwSt. und enthält:
- das Siegel als Datei für Website, Stellenanzeigen und Druck
- eine öffentliche Prüfseite mit Ihrer Prüfnummer
- ein gerahmtes Zertifikat
Die Lizenz läuft zwölf Monate ab Ausstellung und endet danach von selbst. Sie verlängert sich nicht automatisch, es entsteht kein Abo und keine Kündigungsfrist. Wollen Sie das Siegel weiterführen, durchlaufen Sie eine Folgeprüfung: dieselbe Prüfung wie beim ersten Mal, für die jedoch die halbe Zahl an Antworten genügt (Ziffer 4). Vollständige Prüfung und Folgeprüfung wechseln sich danach ab; auf eine Folgeprüfung folgt beim nächsten Mal wieder eine vollständige Prüfung.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Siegel, Prüfseite und Zertifikat werden nach Zahlungseingang bereitgestellt.
7 · Wie Sie Siegel und Zertifikat verwenden dürfen
Solange die Lizenz läuft, dürfen Sie Siegel und Zertifikat für Ihren Betrieb verwenden: auf Ihrer Website, in Stellenanzeigen, auf Fahrzeugen und in Drucksachen.
Das Recht gilt für den geprüften Betrieb und die Standorte, deren Mitarbeiter befragt wurden. Sie können es nicht weitergeben.
- Siegel und Zertifikat werden unverändert verwendet: Farben, Beschriftung, Prüfnummer und Gültigkeitsdatum dürfen nicht bearbeitet werden.
- Sie dürfen nicht so eingesetzt werden, dass der Eindruck einer staatlichen Auszeichnung oder einer Prüfung anderer Leistungen als der Arbeitsbedingungen entsteht.
- Nach Ablauf oder Entzug der Lizenz nehmen Sie Siegel und Zertifikat von Website, Stellenanzeigen und Werbemitteln. Ihre Prüfseite wird dann abgeschaltet. Das gerahmte Zertifikat bleibt Ihr Eigentum, Sie dürfen damit aber nicht mehr werben. Gedrucktes Material, das vor Ablauf hergestellt wurde, dürfen Sie aufbrauchen, aber nicht neu produzieren.
8 · Entzug
Wir können die Zertifizierung entziehen, wenn
- Angaben bei der Anmeldung falsch waren,
- die Befragung beeinflusst oder umgangen wurde,
- uns begründete Hinweise erreichen, dass Kriterien nicht mehr eingehalten werden, und sich das nach Anhörung bestätigt, oder
- die Teilnahmevoraussetzungen entfallen, etwa durch Löschung aus der Handwerksrolle.
Vor einem Entzug hören wir Sie an. Beruht der Entzug auf falschen Angaben oder auf einer Beeinflussung der Befragung, wird die Lizenzgebühr nicht erstattet. In den übrigen Fällen erstatten wir sie anteilig für die verbleibende Laufzeit.
9 · Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Zertifizierung beruht auf den Angaben Ihres Betriebs und den Antworten Ihrer Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist keine Zusicherung für die Zukunft und keine Rechtsberatung zum Arbeitsrecht.
10 · Änderungen dieser Bedingungen
Es gilt die Fassung, die bei Ihrer Anmeldung veröffentlicht war. Ändern wir die Bedingungen, betrifft das nur neue Anmeldungen. Die aktuelle Fassung und ihr Stand stehen jeweils oben auf dieser Seite.
11 · Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist Ihr Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Verhältnis.
Fragen zu diesen Bedingungen: info@iws-standard.de